Einladung zur Mitgliederversammlung am 27.06.2026
Jan Michael Hofbauer, 27.05.2026
Der Vorstand der ASG Vorwärts Dessau e.V. lädt die Mitglieder herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2026 ein.
Diese findet am Samstag, den 27.06.2026 um 15:00 Uhr in der Sportstätte Friederikenplatz 57, 06842 Dessau-Roßlau statt.
vorläufige Tagesordnung
TOP 1
1.1 Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung
1.2 Wahl des Protokollführers
1.3 Feststellung der Anwesenheit der stimmberechtigten Mitglieder / Beschlussfähigkeit
1.4 Abstimmung über die Tagesordnung
1.5 Anträge zur Tagesordnung
TOP 2
2.1 Rechenschaftsbericht ASG Vorwärts Dessau e.V. 2025
2.2 Finanzbericht ASG Vorwärts Dessau e.V. 2025
TOP 3
3.1 Diskussion/Fragen zu TOP 2
3.2 Entlastung des aktuellen Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025
TOP 4
4.1 Vorstellung des Finanzplans 2026
4.2 Diskussion und Abstimmung
TOP 5
5.1 Abstimmung und Diskussion zu Anträgen der Tagesordnung
TOP 6
6.1 Antrag zur Anpassung der Beitragsordnung § 6 Fälligkeit (1) und (3)
6.2 Diskussion und Beschlussfassung
TOP 7
7.1 Termine und Ausblick auf das kommende Vereinsjahr
7.2 Verschiedenes / Stimmen der Mitglieder
7.3 Schlusswort des Vorsitzenden
Im TOP 6 soll über die geänderte Beitragsordnung beschlossen werden. Der Vorschlag für die neue Fälligkeit birgt weniger Komplikationen des Lastschrifteinzuges durch die Abmeldefristen 31.12./30.06. Die Mahnstufen der Zahlungsmodalitäten wurden verständlicher überarbeitet.
Änderungen und Ergänzungen zur Tagesordnung können bis zum 13.06.2026 schriftlich über den Briefkasten eingereicht werden. Später eingehende Änderungen bzw. Änderungen am Versammlungstag bedürfen der Abstimmung durch die Mitgliederversammlung. Ich bedanke mich im Namen des Vorstandes für Ihre bisherige Unterstützung und freue mich, Sie zur ordentlichen Mitgliederversammlung begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Westendorf
Dessau-Roßlau, 26.05.2026
Vorsitzender
beantragte Anpassung der Beitragsordnung
§ 6 Fälligkeit
bisher:
(1) Die in §3 und §4 angegebenen Mitgliedsbeiträge werden jeweils zu Beginn der folgend genannten Zahlungsperioden fällig. Mögliche Zahlungsperioden sind halbjährlich (01.01. und 01.07.) und jährlich (01.07.).
Bei neu in den Verein eingetretenen Mitgliedern, ist die erste Fälligkeit frühestens zum Zeitpunkt der Aufnahme.
neu:
(1) Die in §3 und §4 angegebenen Mitgliedsbeiträge werden jeweils zu Beginn der folgend genannten Zahlungsperioden fällig. Mögliche Zahlungsperioden sind halbjährlich (15.01. und 15.07.) und jährlich (15.07.).
Bei neu in den Verein eingetretenen Mitgliedern, ist die erste Fälligkeit frühestens zum Zeitpunkt der Aufnahme.
bisher:
(3) Bei Zahlungsverzug kann der Verein Ersatz für den entstandenen Verzugsschaden verlangen und entsprechende Mahngebühren erheben. Die Mahngebühren belaufen sich auf 2,50 Euro für die 1. Mahnung und 5,00 Euro für die 2. Mahnung. Das Aussprechen der 3. Mahnung zieht gleichzeitig die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft mit sich.
neu:
(3) Bei Zahlungsverzug kann der Verein Ersatz für den entstandenen Verzugsschaden verlangen und entsprechende Mahngebühren erheben. Die Mahngebühren belaufen sich auf 2,50 Euro für die 1. Mahnstufe (Zahlungserinnerung), 5,00 Euro für die 2. Mahnstufe (1. Mahnung) und 10,00 Euro für die 3. Mahnstufe (2. Mahnung) womit auch die Mitgliedschaft und das Stimmrecht eingefroren werden. Das Aussprechen der 4. Mahnstufe zieht gleichzeitig die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft mit sich.
§ 7 Zahlungsmodalitäten
bisher:
(1) Die fälligen Mitgliedsbeiträge werden mittels SEPA-Lastschrift von einem durch das Mitglied benannte Konto eingezogen.
neu:
(1) Die fälligen Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich mittels SEPA-Lastschrift von einem durch das Mitglied benannte Konto eingezogen. Änderungen in der Kontoverbindung sind unverzüglich anzuzeigen.